05. Mai 2025

Was tun bei einem Heizungsausfall?

Seit dem 1. September 2022 gilt im Kanton Zürich das revidierte Energiegesetz. Der Ersatz von Öl- und Gasheizungen ist seither nur noch in Ausnahmefällen möglich. Doch was können Hauseigentümerinnen und -eigentümer tun, wenn diese plötzlich aussteigen? Der HEV Zürich hat mit den Behörden und der Gebäudetechnikbranche eine Übergangslösung erarbeitet, die den kurzfristigen Ersatz erlaubt. Im Gegenzug verpflichten sich Eigentümer, das Heizsystem zu sanieren. Diese Lösung für Notfälle, die bis 2024 befristet war, wurde nun ohne Befristung verlängert.

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Verlängerung der Notlösung bei Heizungsausfall

Wenn eine Heizung bei kalten Aussentemperaturen ausfällt, muss rasch gehandelt werden. Doch nach der Inkraftsetzung des revidierten kantonalen Energiegesetzes am 1. September 2022 kam es bei Wärmepumpen zu grossen Lieferengpässen. Erschwerend kam hinzu, dass das Vorgehen in solchen Notfällen in den Bauvorschriften nicht geregelt ist.

Verlängerung der Notlösung

Der HEV Zürich ortete Handlungsbedarf und erarbeitete zusammen mit den Behörden und dem Gebäudetechnikverband suissetec unter dem Motto "Niemand soll frieren müssen!" eine Wegleitung für das Vorgehen nach einem Heizkesselausfall. Die Übergangslösung hat sich in Notfällen bewährt. In der Zwischenzeit wurde die Wegleitung, die bis zum 1. Oktober 2024 befristet war, überprüft und erneuert – ohne wesentliche Änderungen und ohne Befristung.

Pragmatisches Vorgehen

Mit der Empfehlung wird ein pragmatisches Vorgehen für eine vorschriftskonforme Erneuerung der Wärmeerzeugung in Notfällen festgelegt. So ist bis zur Inbetriebnahme einer neuen Anlage eine temporäre Notheizung erlaubt – auch mit fossilen Brennstoffen. Der Hauseigentümer muss im Gegenzug innert sechs Monaten ein Baugesuch oder eine Meldung für eine gesetzeskonforme Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien bei der zuständigen Behörde der Gemeinde oder der Stadt einreichen. Insgesamt stehen bis zur Inbetriebnahme des neuen Heizsystems (z.B. Wärmepumpe, Pelletheizung oder Fernwärme) zwei Jahre zur Verfügung.

Die neue Vorgehensempfehlung Notlösungen bei Heizungsausfall und weitere hilfreiche Dokumente vom Hauseigentümerverband Zürich für Wohneigentümer finden Sie unter Downloads. Für Fragen oder bei Projekten zu energetischen Sanierungen und zum Heizungsersatz steht Ihnen das Team von unserer Abteilung Baumanagement gerne zur Verfügung.

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