06. Februar 2023

Heizungsersatz: HEV Zürich und Behörden einigen sich auf Übergangslösung

Seit dem 1. September 2022 gilt im Kanton Zürich das neue Energiegesetz. Dadurch wird der Ersatz von Öl- und Gasheizungen praktisch verboten. Doch was kann man unternehmen, wenn diese plötzlich aussteigen? An einem Infoanlass konnte der HEV Zürich mit einer Übergangslösung aufwarten. Diese sieht vor, dass defekte fossile Heizungen kurzfristig ersetzt werden dürfen. Im Gegenzug verpflichten sich die Eigentümer, das Heizsystem bis 2024 zu sanieren.

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Das revidierte kantonale Energiegesetz lässt niemanden kalt – am wenigsten Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die neu verpflichtet sind, eine defekte Öl- oder Gasheizung im Regelfall mit einer nicht-fossilen Alternative zu ersetzen. Wenig überraschend also, dass rund 250 Besucherinnen und Besucher den Weg ins Best Western Hotel Spirgarten gefunden haben, um sich aus erster Hand über das Thema Heizungsersatz zu informieren.

Albert Leiser, Direktor HEV Zürich, rief in seiner Begrüssung in Erinnerung, dass der HEV Kanton Zürich 2021 das Referendum gegen das Energiegesetz nicht deshalb ergriffen hat, weil er gegen die Ziele des neuen Gesetzes gewesen sei. Im Gegenteil: Der Verband unterstützt im Grundsatz alle Bestrebungen und Initiativen, die den Treibhausgasausstoss im Gebäudebereich weiter reduzieren. Doch der Verband ist nach wie vor der Ansicht, dass staatlicher Zwang und bürokratische Vorschriften die falschen Mittel sind, um dieses Ziel zu erreichen. Dass derartige Vorschriften gerade in einem anspruchsvollen Umfeld wie dem aktuellen an ihre Grenzen stossen, sei daher nicht überraschend.

Da die gesetzlich vorgeschriebenen Heizsysteme – insbesondere Wärmepumpen – aktuell nicht oder nur mit sehr langen Lieferzeiten zur Installation angeboten werden können und Installateure und Monteure ebenfalls fehlen, ortete der HEV Zürich dringenden Handlungsbedarf. Aus Sicht des Verbandes darf es jedenfalls nicht sein, dass Hauseigentümer und Mieter frieren müssen. Nachdem politische Vorstösse, die Inkraftsetzung des Energiegesetzes vorübergehend zu sistieren, gescheitert sind, suchte der Verband daher das Gespräch mit dem kantonalen Am für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) sowie dem Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich.

Wegleitung zum Heizungsersatz

Zusammen hat man in Form einer Wegleitung einen Kompromiss erarbeitet. Dieser sieht vor, dass eine Öl- oder Gasheizung, die nicht mehr repariert werden kann, kurzfristig mit einer solchen ersetzt werden darf. Im Gegenzug ist der Eigentümer verpflichtet, schnellstmöglich, jedoch bis spätestens am 1. Oktober 2024 eine erneuerbare Heizungsanlage einzubauen.

Heizungsersatz: Wie vorgehen?

Maximilian Müller, Leiter Baumanagement des HEV Zürich, kam in seinem Vortrag auf die Herausforderungen des neuen Energiegesetzes für Hauseigentümer zu sprechen. Gerade in älteren, schlecht gedämmten Gebäuden ist der Einbau einer Wärmepumpe ohne vorherige Sanierungsmassnahmen energetisch und finanziell nicht sinnvoll. Der Ersatz der Heizung bietet daher die Chance, eine Liegenschaft gesamtheitlich energetisch zu optimieren. Damit dies gelingt, gilt es Folgendes zu beachten:

-    Zuerst Energieverbrauch senken: Bei älteren, schlecht gedämmten Gebäuden lohnt es sich vor dem Heizungsersatz, energetische Sanierungsmassnahmen wie etwa eine Dämmung der Kellerdecke, des Estrichbodens oder des Dachs und der Aussenwände durchzuführen. Dadurch lässt sich der Energieverlust reduzieren. Auch lässt sich durch den Ersatz von alten Fenstern und Türen wertvolle Heizenergie sparen. Weiter lohnt es sich, nicht wärmegedämmte Heizrohre zu isolieren, womit der Wärmeverlust auf dem Weg zu den Heizradiatoren abnimmt und möglicherweise auch die Vorlauftemperatur der Heizung gesenkt werden kann.

-    Ersatz in einem zweiten Schritt: Nachdem mittels energetischer Optimierungen der Gebäudehülle und der haustechnischen Installationen der Energieverbrauch gesenkt beziehungsweise auf ein Minimum reduziert werden konnte, kann eine richtig dimensionierte Heizung eingebaut werden. Dadurch lassen sich Energie und Kosten sparen.

Maximilian Müller wies darauf hin, dass das Baumanagement des HEV Zürich im Winter Thermografie-Aufnahmen anbietet, um mithilfe einer Wärmebildkamera thermische Schwachstellen an der Liegenschaft aufzuspüren. Auch führt der HEV Zürich Gebäudeanalysen durch und begleitet Hauseigentümer bei energetischen Gebäudesanierungen und beim Heizungsersatz.

«Es ist kompliziert»

Thomas Haag, Geschäftsführer von Nievergelt + Partner AG, beleuchtete in seinem Referat die verschiedenen Heizsysteme, die nach dem neuen Gesetz erlaubt sind, und schilderte deren Vor- und Nachteile. Weiter erörterte er die Vorschriften des neuen Energiegesetzes. In diesem Zusammenhang machte er darauf aufmerksam, dass ein Brennerersatz weiterhin erlaubt ist. Seine Schlussfolgerung lautete: «Egal, was man macht, es ist kompliziert».

Nach einer lebhaften Diskussion schritten die Anwesenden zum Apéro, wo sie Gelegenheit hatten, weiter angeregt zu diskutieren. (sj)

 
Informationen 
Bei zusätzlichen Fragen rund um die Themen Renovationen und Heizungsersatz steht Ihnen das Baumanagement des HEV Zürich gerne zur Verfügung: E-Mail: bau@hev-zuerich.ch und Tel.: 044 487 18 18.

 

Downloads
Wegleitung bei defekter fossiler Heizung

Präsentation Heizungsersatz

Flyer Gebäudediagnose

 

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