19. August 2025

Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer

Am 28. September 2025 wird über die Vorlage zur Möglichkeit der Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen abgestimmt. Die Vorlage ist gekoppelt an das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Nur wenn die Verfassungsänderung in der Volksabstimmung von Volk und Ständen angenommen wird, kann die Vorlage für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und damit die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung in Kraft gesetzt werden. 

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Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer für selbstgenutztes Wohneigentum

Worüber stimmen wir ab?

Am 28. September 2025 findet die Volksabstimmung über den «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» statt. Die Vorlage ist direkt mit dem «Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» verknüpft. Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes für alle selbstgenutzten Liegenschaften kann daher nur in Kraft treten, wenn der Bundesbeschluss zur Verfassungskompetenz von Volk und Ständen angenommen wird.

Mit dem JA zum «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» stimmen wir also für die Abschaffung der «Eigenmietwert-Steuer» auf selbstgenutztem Wohneigentum.

Der Bundesbeschluss schafft in der Bundesverfassung eine Kompetenz für die Kantone, eine Objektsteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften zu erheben. Den (Tourismus-)Kantonen mit einem sehr hohen Anteil an selbstgenutzten Zweitwohnungen soll damit die Möglichkeit zur (teilweisen) Kompensation von Steuerausfällen aufgrund des Wegfalls der Eigenmietwert-Steuer für selbstgenutzte Zweitwohnungen gegeben werden. Wichtig: Die Verfassungsänderung führt keine neue Steuer ein. Die Kantone erhalten lediglich die Option, eine solche Steuer durch ein kantonales Gesetz einzuführen. Dies erfordert allerdings die Zustimmung des kantonalen Parlaments und allenfalls eine Volksabstimmung im Kanton.

Argumente für die Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer

Schluss mit der Sondersteuer für Wohneigentümer!

  • Heute müssen selbstnutzende Wohneigentümer einen fiktiven Mietzins für die Bewohnung ihrer eigenen Immobilie als Einkommen versteuern – ein Einkommen, das niemand wirklich erhält. Auf allen anderen Vermögenswerten, wie Autos, Wohnmobilen, Booten, wertvollen Uhren oder Bildern, werden keine Steuern für die Eigennutzung erhoben.
  • Ursprünglich als temporäre Krisen- und Kriegssteuer eingeführt, ist die Eigenmietwert-Steuer heute überholt und widerspricht dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung.
  • Der einzige Zweck der Sonderbesteuerung der Wohneigentümer mit einer fiktiven Eigenmiete ist es, dem Fiskus noch mehr Geld zuzuführen. Daher steigt diese fiktive Eigenmietwert-Steuer auch stetig an, wird Geld gebraucht, wird neu bewertet.
  • Aktuelle Beispiele: Im Kanton Aargau: rund 30 Millionen Franken  Mehreinnahmen beim Kanton und 24 Millionen Franken Mehreinnahmen bei den Gemeinden = rund 50 Millionen Franken mehr «Eigenmietwertsteuer» für den Fiskus. Auch im Kanton Zürich läuft die Umsetzung der Erhöhungen der «Eigenmietwerte» bereits, der Kanton Basel-Landschaft hat die Umsetzung sistiert, bis die Volksabstimmung durchgeführt ist. Andere Kantone werden folgen.

Die steuerliche Mehrfachbelastung von Wohneigentümern wird reduziert!

  • Liegenschaftseigentümer zahlen heute Vermögenssteuern auf ihre Immobilie, Einkommenssteuern auf eine fiktive «Eigenmiete» (Eigenmietwert) und je nach Kanton zusätzliche Grundsteuern. Beim Verkauf wird der Wertzuwachs durch die Grundstücksgewinnsteuer besteuert, andere private Kapitalgewinne sind in der Schweiz steuerfrei. Zusätzlich erheben die meisten Kantone noch eine Handänderungssteuer und Beurkundungs- und Grundbuchgebühren.

Wohneigentum für den Mittelstand – nicht nur für Reiche – zugänglich machen!

  • Der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum muss endlich gefördert werden, wie es in der BV steht! Die Vorlage sieht dazu einen speziellen Schuldzinsabzug für Ersterwerber vor. Aufgrund der stark angestiegenen Immobilienpreise ist es heute für jüngere Leute äusserst schwierig, selbst Wohneigentum zu erwerben.
  • Die Eigenmietwert-Steuer erschwert die Tragbarkeit des ohnehin teuren Wohneigentums zusätzlich und macht es oft unerschwinglich. Der vorgesehene Sonderschuldzinsabzug für Ersterwerber von selbstgenutztemWohneigentum erleichtert vor allem jungen Familien den Eigentumserwerb, indem er die finanzielle Belastung in der Anfangsphase reduziert. Dies fördert Investitionen in den Wohnungsbau für Eigenheime.

Wohneigentum als Altersvorsorge stärken!

  • Wohneigentum ist auch als Altersvorsorge gedacht, die Eigenmietwert-Steuer torpediert dies jedoch. Die Eigenmietwert-Steuer erhöht die Steuerrechnung und damit das Wohnen in den eigenen vier Wänden gerade im Alter massiv. Viele selbstnutzende Wohneigentümer haben ihr Leben lang gespart, um schuldenfrei und abgesichert im Alter wohnen zu können.
  • Gerade im Rentenalter ist die Rente bedeutend tiefer als das bisherige Einkommen, aber die unverändert verbleibende Besteuerung des fiktiven Eigenmietwertes treibt die Einkommenssteuer in die Höhe. Die fiktive Eigenmietwert-Steuer führt bei Rentnern zu einer krassen Belastung. Schlimmstenfalls sind sie gezwungen, ihr Eigenheim zu verkaufen, um die Steuerlast zu tragen.

Schuldenabbau fördern statt bestrafen!

  • Im geltenden System wird steuerlich bestraft, wer spart und Hypotheken amortisiert, denn somit sinken die Schuldzinsen, die in Abzug gebracht werden können. Dadurch weist die Schweiz die höchste private Pro-Kopf-Verschuldung weltweit auf. Herr und Frau Schweizer tragen im Durchschnitt eine Schuldenlast von 120'000 Franken pro Kopf, im Schnitt rund 224.5% des Nettoeinkommens. Die Abschaffung des Eigenmietwerts und die damit einhergehende Einschränkung des Schuldzinsabzugs schafft Anreize, Hypotheken abzubauen und die finanzielle Stabilität des Einzelnen zu stärken. Hohe Schulden sind ein Risiko für die Haushalte, die Volkswirtschaft und den Finanzsektor.

Behauptungen der Gegner verfehlt:

Eigentümer lassen ihr Eigenheim nicht verlottern!

  • Die geplante Aufhebung des Unterhaltskostenabzugs betrifft nur die Eigentümer von selbstgenutzten Liegenschaften, nicht aber die Eigentümer von Mietobjekten. Bauenschweiz quantifiziert den Anteil von rein werterhaltenden Unterhaltsarbeiten bei Eigenheimen auf lediglich rund 3.5% der gesamten jährlichen Bauinvestitionen.
  • Das Eigenheim stellt häufig den grössten Vermögensanteil der Haus- und Stockwerkeigentümer dar. Dieses Wohneigentum wird gehegt und gepflegt. Veraltete Badezimmer und Küchen werden nicht wegen des Steuerabzugs erneuert!
  • Die Abschaffung der «Eigenmietwert-Steuer» auf selbstgenutztem Wohneigentum reduziert die Steuerbelastung und macht Geld für Investitionen ins Eigenheim frei. 

Teilweiser Wegfall des Unterhaltsabzugs führt nicht zu Schwarzarbeit!

  • Die Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer und des Unterhaltskostenabzugs bei selbstgenutzten Eigenheimen führt nicht zu Schwarzarbeit, weil die Hauseigentümer keine Rechnungen für die Steuer brauchen. Weder Wohneigentümer noch Angehörige der Baubranche sind von krimineller Energie getrieben.
  • Schon heute machen rund die Hälfte der privaten Hauseigentümer vom Pauschalabzug der Unterhaltskosten Gebrauch. Sie müssen keine Rechnungen nachweisen.
  • Anreiz für Schwarzarbeit besteht vor allem in Ländern mit sehr hoher Mehrwertsteuer. Die Schweiz hat eine verhältnismässig geringe Mehrwertsteuer.
  • Hauseigentümer werden weiterhin Rechnungen verlangen, denn Arbeiten für Brandschutz- und Elektrokontrollen sowie für Baugarantien bei Mängeln brauchen Nachweise. Zudem müssen wertvermehrende Investitionen weiterhin dokumentiert werden, damit diese bei der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden können.

 

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