17. Januar 2024

Heizungsersatz: Wie vorgehen?

Seit dem 1. September 2022 gilt im Kanton Zürich das neue Energiegesetz. Seither dürfen Öl- und Gasheizungen in der Regel nicht mehr mit neuen Modellen ersetzt werden. Doch was können Hauseigentümerinnen und -eigentümer unternehmen, wenn fossile Wärmeerzeuger plötzlich aussteigen und Wärmepumpen wie aktuell nur mit langen Wartefristen geliefert werden können? 
Bildschirmfoto Heizkoerper 540
Das Baumanagement des Hauseigentümerverbands Zürich ist unter anderem spezialisiert auf energetische Gebäudesanierungen und den Heizungsersatz. Damit der Heizungsersatz unter den neuen Rahmenbedingungen gelingt, gilt es, Folgendes zu beachten:

Zuerst Energieverbrauch senken

Beim Ersatz des Heizungssystems muss den individuellen Eigenschaften der Liegenschaft Rechnung getragen werden. Bei älteren, schlecht gedämmten Gebäuden lohnt es sich vor dem Heizungsersatz, energetische Sanierungsmassnahmen wie etwa eine Dämmung der Kellerdecke, des Estrichbodens, des Dachs und der Aussenwände durchzuführen. Dadurch lässt sich der Energieverlust reduzieren. Auch lässt sich durch den Ersatz von alten Fenstern und Türen wertvolle Heizenergie sparen.

Ersatz in einem zweiten Schritt

Nachdem mittels energetischer Optimierungen der Gebäudehülle der Energieverbrauch gesenkt beziehungsweise auf ein Minimum reduziert werden konnte, kann eine richtig dimensionierte Heizung eingebaut werden.

Ideale Übergangslösung


Doch was tun, wenn wie aktuell gesetzlich vorge- schriebene Heizsysteme kaum oder nur mit langen Lieferzeiten zur Installation angeboten werden können und Installateure oft ebenfalls fehlen? Für diesen Fall hat der HEV Zürich mit den Behörden eine Übergangslösung erarbeitet. Diese sieht vor, dass Öl- und Gasheizungen kurzfristig ersetzt werden dürfen. Im Gegenzug verpflichten sich Eigentümer, das Heizsystem bis spätestens zum 1. Oktober 2024 zu sanieren. Die «Wegleitung bei defekter fossiler Heizung» kann hier heruntergeladen werden.

Das Baumanagement des HEV Zürich steht bei Projekten zu energetischen Sanierungen und zum Heizungsersatz gerne zur Verfügung. Seit Jahren erarbeiten wir Lösungen, die den individuellen Eigenschaften der Liegenschaften vor Ort optimal gerecht werden.

Kontakt:
bau@hev-zuerich.ch
Tel:+41 044 487 18 18.

Artikel teilen

Weitere spannende Neuigkeiten

Strenge Regeln für eigenhändig verfasste Testamente
Heizungsersatz: Wie vorgehen?
Wer wo, wie und wann für die Schneeräumung zuständig ist
Blätterfall im Herbst
Der neue «Hauspannendienst»
Die häufigsten Fragen mit Antworten zur Nebenkostenabrechnung
Gestiegener Referenzzinssatz – Fragen zu Mietzinserhöhungen
Nebenkosten: Wie wird korrekt abgerechnet?
Tipps für erfolgreiches Entrümpeln – und was es mit uns macht
Unterschiedliche Anforderungen: Bewertung von Immobilien