Die Besteuerung des Eigenmietwertes für selbstgenutztes Wohneigentum soll voraussichtlich frühestens ab Steuerjahr 2028 abgeschafft werden.
Bis zur Inkraftsetzung bleibt das heutige System bestehen: Der Eigenmietwert wird weiterhin besteuert, dafür können u.a. Unterhaltskosten, Verwaltungskosten, Versicherungsprämien sowie Schuldzinsen weiterhin abgezogen werden.
Mit der Reform entfällt zwar der Eigenmietwert als steuerbarer Ertrag, gleichzeitig fallen jedoch bei selbstgenutztem Wohneigentum viele bisherige Abzüge weg (z.B. Unterhaltskosten). Für vermietete Liegenschaften bleiben die Abzugsmöglichkeiten grundsätzlich bestehen. Zudem sind kantonale Unterschiede möglich, insbesondere bei energetischen Sanierungen. Für Ersterwerber sind spezielle Regelungen zum Schuldzinsabzug vorgesehen.
Weitere Details, Voraussetzungen und Ausnahmen sind im Merkblatt enthalten.
Eigenmietswertsteuer: Ein Ja zur kantonalen Liegenschaftssteuer bedeutet ein Ja zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung auf selbstgenutztes Wohneigentum!
Verlängerung der Notlösung bei Heizkesselausfall im Kanton Zürich: Übergangslösung für Hauseigentümer zur vorschriftskonformen Erneuerung der Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien.
Vorsicht: Betrügerische Zürcher Mietverträge mit HEV Zürich-Logo
Es gibt vermehrt betrügerische Zürcher Mietverträge mit HEV Zürich-Logo. Leisten Sie auf keinen Fall eine Zahlung, hinter diesen Verträgen gibt es keine Wohnungen.