Hauseigentümerverband Zürich
Albisstrasse 28
8038 Zürich-Wollishofen ZH
Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 17.30 Uhr
20. März 2026
Die neue Bau- und Zonenordnung (BZO), die der Stadtrat am 18. März präsentiert hat, wird die bauliche Entwicklung der Stadt Zürich für Jahrzehnte prägen. Für den Hauseigentümerverband Zürich (HEV Zürich) ist entscheidend, dass die Revision dringend benötigten Wohnraum ermöglicht – auch für Wohneigentum – und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen schafft. Der HEV Zürich wird den Entwurf sorgfältig prüfen und sich für Rechts- und Planungssicherheit, die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte sowie gegen bürokratische Überregulierung und ideologische Maximalforderungen einsetzen.
Eine wachsende Stadt wie Zürich muss sich auch baulich entwickeln können. Angesichts der angespannten Wohnraumsituation ist im städtischen Raum – wie vom kantonalen Richtplan vorgesehen – eine qualitätsvolle Verdichtung nach innen grundsätzlich sinnvoll. Entscheidend ist jedoch, wie und wo die Verdichtung umgesetzt wird und dass die Rahmenbedingungen dieses Ziel tatsächlich unterstützen.
Mit Sorge stellt der HEV Zürich fest, dass der Stadtrat mit der BZO-Revision restriktive Vorgaben einführen will. Neben der eigentlichen Nutzungsplanung sollen auch Anforderungen aus der kommunalen Richtplanung sowie aus Fachplanungen – etwa zu Stadtbäumen, Stadtnatur oder Hitzeminderung – in die Bau- und Zonenordnung einfliessen. Zusätzlich soll die neue BZO Vorgaben zur Biodiversität und zur sogenannten klimaangepassten Siedlungsentwicklung erfüllen, wie etwa die Einführung einer Grünflächenziffer für Wohn-, Zentrums-, Industrie- und Gewerbezonen von 15 bis 60 Prozent.
Schädliche Grünflächenziffer
Der HEV Zürich weist darauf hin, dass die Einführung einer Grünflächenziffer in die verfassungsmässig verbrieften Eigentumsrechte und die Gestaltungsfreiheit der Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer eingreift. Zudem handelt es sich bei den kantonalen Bestimmungen zur Grünflächenziffer lediglich um Kann-Formulierungen – die Stadt Zürich muss die vom kantonalen Gesetzgeber vorgeschlagenen Massnahmen nicht in die BZO übernehmen. Die geplante neue Grünflächenziffer widerspricht zudem der raumplanerisch erwünschten und vom Gesetzgeber geforderten Siedlungsentwicklung nach innen und verhindert zusätzlichen Wohnraum, was auch zum Nachteil der Mieter ist.
Vor diesem Hintergrund ortet der HEV Zürich im staatlichen Machbarkeitsglauben ein grundlegendes Problem: Es wäre naiv anzunehmen, die auf dem Reissbrett entworfene BZO könne die Entwicklung eines dynamischen Wohn- und Wirtschaftsraums wie Zürich über Jahrzehnte hinweg bis ins letzte Detail steuern.
Zielkonflikte verteuern Planen und Bauen
Werden solche und weitere Zielsetzungen – etwa eine noch stärkere Berücksichtigung des Ortsbildes oder ein gesetzlich verankerter Anteil von 75 Prozent an preisgünstigem Wohnraum bei Aufzonungen – in die grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung integriert, entstehen Zielkonflikte: Einerseits soll dichter gebaut werden, andererseits entstehen gleichzeitig zusätzliche Einschränkungen für Bauprojekte. In diesem Zusammenhang ist zu klären, wie bestehende Regelungen wie das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) und die Aufstockungsbestimmungen nach PBG § 49b zum preisgünstigen Wohnraum verzahnt werden. Hauseigentümerinnen und -eigentümer dürfen nicht doppelt belastet werden.
Gerade in einer Phase, in der der Wohnungsmarkt unter Druck steht, darf die BZO nicht neue Hürden für Investitionen schaffen. Zusätzliche Auflagen, unklare Anforderungen und politische Maximalforderungen verzögern Bauprojekte und verteuern den Wohnraum – mit direkten Folgen für das Wohnungsangebot und die Mieten.
Albert Leiser, Direktor HEV Zürich, mahnt: «Statt neuer restriktiver Vorgaben und zusätzlicher Bürokratie müsste die BZO vor allem den Bau von Wohnungen ermöglichen und beschleunigen. Zusätzliche Auflagen, Einschränkungen oder Nutzungsvorgaben laufen diesem Ziel diametral entgegen.»
Drei zentrale Forderungen des HEV Zürich
Damit die neue BZO ihr Ziel nicht verfehlt, sind für den HEV Zürich drei Punkte zentral:
Private Eigentümer und Vermieter leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wohnraumversorgung in der Stadt Zürich. Damit dies auch in Zukunft möglich bleibt, braucht es attraktive Rahmenbedingungen.
Der HEV Zürich wird die politische Diskussion zur BZO-Revision begleiten und sich im Rahmen der öffentlichen Auflage dafür einsetzen, dass die neuen Regeln zu mehr Wohnraum, Rechts- und Planungssicherheit und zu einer ausgewogenen Entwicklung der Stadt Zürich beitragen.